
Stromversorger: RWE kämpft gegen Windmühlen – Teil 2
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe hatte die Bundesregierung im März 2011 ein dreimonatiges Moratorium für die im Oktober 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung verkündet. Die sieben ältesten Meiler sollten für die Dauer von drei Monaten vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen. Darunter befanden sich auch die von RWE betriebenen Meiler Biblis A und B. Nun verklagt der Stromversorger das Land Hessen und den Bund aufgrund der Verluste, die ihm durch das Moratorium entstanden sind. Auch die Gewinnzahlen der Konzerns rauschten in den Keller – so sehr, dass RWE nun womöglich seine stolze Zentrale in Essen verkaufen muss.
Klage wegen des Atommoratoriums
RWE reichte in diesem Monat eine Klage gegen den Bund und Hessen ein – Grund dafür ist das Atommoratorium im März 2011. Damals wurden zwei Atommeiler des nordrhein-westfälischen Energiekonzerns für drei Monate stillgelegt und schließlich im Zug der Energiewende ganz vom Netz genommen. Das Unternehmen hatte die Klage bereits Anfang 2014 angekündigt und macht nun Ernst, nachdem ein Gericht die dreimonatige Stilllegung für rechtswidrig erklärt hatte.
RWE will den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorübergehende Stillegung entstanden sei. Eine genau Schadenersatzhöhe nannte der Konzern jedoch nicht. Experten gehen von mehr als 200 Millionen Euro aus. Wie ein RWE-Sprecher erklärte, sei die Rechtswidrigkeit des Moratoriums abschließend vom Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2013 bestätigt worden. „Mit der Klage wahrt RWE Power die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre“, erklärte der Konzern.
Die „Angeklagten“ reagierten derweil gelassen auf die Klage. Sie sei lange angekündigt gewesen und daher „keine Überraschung“ mehr, ließ das Hessische Umweltministerium mitteilen. Hessen habe wie alle anderen Bundesländer auch aufgrund der Vorgaben im Bund gehandelt, daher müsse auch dieser für mögliche Schadenersatzansprüche von Seiten des Konzerns aufkommen. Ohne ist fraglich, ob der Stromversorger überhaupt Schadenersatz verlangen könne, weil das Unternehmen gegen die damalige Stilllegung keinen offiziellen Widerspruch eingelegt habe. Der Anspruch auf Schadenersatz sei daher möglicherweise bereits verwirkt.
Auch der Bund hat die Klage „mit großer Gelassenheit zur Kenntnis“ genommen, ließ ein Sprecher mitteilen. Das Bundesumweltministerium könne keine berechtigten Ansprüche von RWE gegen den Bund erkennen.
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